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   BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 4.89   

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https://dejure.org/1989,9008
BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 4.89 (https://dejure.org/1989,9008)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1989 - 6 PB 4.89 (https://dejure.org/1989,9008)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 6 PB 4.89 (https://dejure.org/1989,9008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 4.89
    Die Beschwerde kann auch insoweit keinen Erfolg haben, als sie eine Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1986 (richtig: 12. März 1986) - BVerwG 6 P 5.85 - (BVerwGE 74, 100 = ZBR 1986, 310) geltend macht.
  • BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 4.89
    Davon abgesehen hat der beschließende Senat in bezug auf die Ausführungen des Beschlusses vom 12. März 1986 zur Zuständigkeit der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren klargestellt, daß in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat strittig ist, diese Frage selbstverständlich im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden kann (vgl. Beschluß vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - ).
  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 38.78
    Auszug aus BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 4.89
    Mit diesen Ausführungen hat das Beschwerdegericht entgegen der Auffassung des Antragstellers keinen Rechtssatz aufgestellt, der zu den tragenden Gründen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - (ZBR 1980, 355) steht.
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